Das Gutachten
Ein objektives und fachkundiges Schadengutachten ist die Voraussetzung für eine reibungslose Schadenabwicklung des entstandenen Schadens durch die Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners. Letztere ist bestrebt die Kosten niedrig zu halten und bietet dem Geschädigten deshalb nach einem Unfall eine „attraktive Abwicklung“ durch hauseigene Gutachter an. Diese kalkulieren den Schaden aber im Sinne der zahlungspflichtigen Versicherung, was allzu oft nicht zugunsten des Geschädigten ist.
Deshalb sollten Sie jeden Schaden von einem unabhängigen und neutralen Sachverständigen begutachten lassen. Dann wird die Schadenhöhe in angemessener Höhe kalkuliert und in Ihrem Sinne substituiert.
Ihr Gutachten
Für die Begutachtung und Datenaufnahme, kommen wir zu Ihrem Fahrzeug und besichtigen es soweit es möglich ist vor Ort. Im nächsten Schritt erstellen wir unter Berücksichtigung des Zustandes und Alters, sowie Laufleistung und ggf. vorhandener Vorschäden, die tatsächliche Schadenssumme. Des Weiteren ermitteln wir den Rest- und Wiederbeschaffungswert für Sie, um abschließend eine Einschätzung der Verkehrssicherheit und grundsätzlichen Reparaturwürdigkeit Ihres Unfallfahrzeugs prognostizieren zu können. Das dann erstellte Gutachten umfasst außerdem die tatsächliche Schadensumme, eine Prognose der Reparaturdauer und -kosten und die Wertminderung auf dem Markt.
Nachdem das erledigt ist, entscheiden Sie selbst ob Sie den entstandenen Schaden fachgerecht instandgesetzt haben möchten, oder den geldwerten Ausgleich in Anspruch nehmen. Diesen können Sie sich dann auszahlen lassen (§249, BGB). Eine sog. ‚fiktive Abrechnung‘ (=nicht-Reparatur) wird jedoch den Abzug der Mehrwertsteuer dulden müssen, da diese ja nicht anfällt.
Bei Bedarf, empfehlen wir Ihnen auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Ihre rechtlichen Interessen in dem jeweiligen Fall vertritt und die Schadensabwicklung juristisch begleitet. Die Kosten dafür gehen zulasten der Haftpflichtversicherung des Unfallschuldners.
Sollte Ihr Fahrzeug also beschädigt worden sein, entscheiden Sie über den Hergang der Schadenregulierung. Lassen Sie sich gut und kompetent beraten: