Wenn Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt werden, sollte nach der gesundheitlichen Fürsorge auch der an Ihrem Fahrzeug entstandene Schaden bemessen und bewertet werden. Dazu ist die sachkundige Expertise eines freien Sachverständigen die Voraussetzung für eine reibungslose Schadenabwicklung zu Ihren Gunsten mit der gegnerischen Versicherung.
Wir bieten eine schnelle und unkomplizierte Schadenserfassung, indem wir zum Fahrzeug kommen und uns Ihrem Terminplan anpassen. Die Schadensermittlung für eine angemessene Substitution des Ihnen zugeführten Schadens, erfolgt unter Berücksichtigung der Laufleistung und Alters, sowie ggf. vorhandener Vorschäden des Fahrzeugs, sowie der allgemeinen Wertminderung.
Außerdem wird der Rest- und Wiederbeschaffungswert ermittelt, um eine Prognose der Reparaturkosten und -dauer abschätzen zu können.
Sie als geschädigte Unfallpartei entscheiden dabei selbst über den Substitutionshergang. Sie können entscheiden, ob der entstandene Schaden fachgerecht instandgesetzt werden soll, oder sich die Schadensumme auszahlen lassen wollen (§249 BGB).
Sollten Sie keinen Anwalt zur Verfügung haben, empfehlen wir Ihnen auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Ihre rechtlichen Interessen in dem jeweiligen Fall vertritt.
All diese Kosten gehen zulasten der Haftpflichtversicherung des Unfallschuldners.
Sollte Ihr Fahrzeug also beschädigt worden sein, entscheiden Sie über den Hergang der Schadenregulierung.
Lassen Sie sich gut und kompetent beraten: