Ein durch Fremdeinwirkung verursachter Schaden an Ihrem Fahrzeug, wird durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners reguliert. Dazu muss der Schaden zuvor von einem neutral und unabhängig agierenden Sachverständigen aufgenommen und bewertet werden.
Wir sind für Sie da und erstellen Ihr Gutachten unter Berücksichtigung des Alters, der Laufleistung, sowie ggf. bereits vorhandener Vorschäden des Fahrzeugs, sowie der allg. Wertminderung ggü. unbeschädigten Fahrzeugen. All dies direkt am Standort des Fahrzeugs und zu einer Ihnen am besten passenden Zeit.
Gemäß §249 BGB ist die geschädigte Partei Herr des Substitutionshergangs und entscheidet selbst darüber, ob ein Schaden fachgerecht wiederhergestellt, oder die Schadensumme (exkl. MwSt.) ausgezahlt wird. Beide Varianten werden von der Versicherung des Unfallschuldners übernommen.
Allerdings ist es ratsam sich bei Schadenregulierungen juristische Unterstützung von einem Fachanwalt zur Hilfe zu holen, der Ihre rechtlichen Interessen durchsetzt. Wir erstellen Ihr Gutachten und empfehlen Ihnen bei Bedarf auch einen Fachanwalt.
Lassen Sie sich gut und kompetent beraten: